1. Geltungsbereich
Mit Erteilung eines Mietauftrages erkennt der Mieter die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Versicherungs-AG für die Versicherung der Mietgegenstände ausdrücklich an.
Für alle Rechtsgeschäfte zwischen der LensAvenue.com (Vermieter) und dem Kunden (Mieter) gelten ausschließlich diese Mietbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden zurückgewiesen.
Vertragsgegenstand ist die Anmietung und die Nutzung von fotografischen Geräten und Zubehör (Mietgegenstände) von LensAvenue.com.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst mit schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters verbindlich.
Die Bestellung durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar.
Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt erst durch Mietbestätigung seitens des Vermieters zustande. Die Annahme durch den Vermieter kann nur innerhalb von 5 Tagen erfolgen.
3. Übernahme der Mietgegenstände
Der Mieter soll die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit überprüfen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend nach Empfang gemeldet worden sind. Eventuelle während der Mietdauer vom Mieter auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen gehen zu Lasten des Mieters, sofern diese nicht vorher vom Vermieter schriftlich genehmigt wurden.
Bei Auftreten von Mängeln oder Schäden an den Mietgegenständen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren.
Übliche Gebrauchsspuren an den Mietgegenständen in geringem Umfang sind keine Mängel im oben genannten Sinn. Sollte ein Mietgegenstand deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen, welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen, sind diese dokumentiert und werden Ihnen jeweils mitgeteilt.
4. Nutzung der Mietgegenstände
Der Vermieter überlässt die Mietgegenstände dem Mieter für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Nutzung.
Der Tag der Zusendung und der Tag der Rücksendung zählen nicht zur Mietdauer. Diese Regelung gilt nicht bei Vereinbarung von besonderen Lieferbedingungen wie Frühzustellung oder Spätabholung. In einem solchen Fall zählen auch diese Tage zur Mietdauer.
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich.
Die Mietgegenstände werden ausschließlich zur üblichen Nutzung durch den Mieter überlassen. Die Hinweise in den mitgelieferten Handbüchern zur Nutzung der Mietgegenstände sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln.
Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Nutzung der Mietgegenstände über deren Bedienung und Einsatzmöglichkeiten zu informieren.
Der Mieter darf die Mietgegenstände nicht in den Besitz Dritter geben und und ist verpflichtet sie sicher gegen Entwendung durch Dritte zu verwahren.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten unentgeltlich oder entgeltlich zu überlassen. Eine Weitervermietung ist untersagt.
5. Rückgabe der Mietgegenstände
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände an dem auf den letzten Miettag folgenden Werktag an den Vermieter unter Nutzung der vom Vermieter beauftragten Abholung zurückzusenden.
Der Mieter soll zur Rücksendung die vom Vermieter vorgesehene und vorbereitete fachgerechte Verpackung nutzen.
Der Mieter trägt alle schuldhaft von ihm verursachten Transport- und Verzögerungsschäden. Bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe und bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, den doppelten Mietzins pro Tag der Verzögerung ohne Rabattierung zu verlangen.
Die Rücknahme der Mietgegenstände durch den Vermieter indiziert nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurden.
6. Eigentunsvorbehalt
Die vermieteten Gegenstände stehen im alleinigen Eigentum des Vermieters. Sie bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegensrände ist nicht gestattet.
Jede Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne ausdrückliche und schriftliche Einwilligung der Vermieters unzulässig.
Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte des Vermieters trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.
7. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Internet bei Angebotsabgabe ausgewiesenen Preise.
Die ausgewiesenen Mietpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Mietpreise gelten jeweils für einen Tag, Ein Mietag beginnt um 0:00 Uhr und endet um 0:00 des Folgetages.
Der Mietpreis ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung nicht den zu berechnenden Zeiten entspricht.
Bei Vereinbarung der Vorauszahlung sind Mietpreis, gegebenenfalls Versandkosten und Kaution bis spätestens 3 Werktage vor dem ersten Tag der Anmietung auf das angegebene Konto des Vermieters eintreffend zu überweisen. Der Kautionsbetrag wird nach Rückerhalt und beanstandungsfreier Prüfung der Mietgegenstände zurück überwiesen.
Bei Kreditkatenzahlung werden Mietpreis, Versandkosten und Kaution ca. 5 Werktage vor dem ersten Tag der Anmietung auf der Kreditkarte reserviert. Dieser Betrag steht Ihnen für weitere Transaktionen nicht zur Verfügung. Einen Tag bevor der Vermieter die Mietgegenstände an den Mieter versendet, bucht er den Mietpreis und gegebenenfalls die Versandkosten ab. Der Kautionsbetrag wird nach Rückerhalt und beanstandungsfreier Prüfung der Mietgegenstände storniert.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden alle fälligen Beträge der Kreditkarte des Mieters belastet.
Der Mieter ermächtigt den Vermieter alle fälligen Forderungen der hierzu benannten Kreditkarte zu belasten.
Der Mieter ermächtigt den Vermieter - unter Verzicht auf sein Hausrecht -, zur Rückholung der Mietgeräte jeden Raum zu betreten, in dem sich gemietete Geräte befinden. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Mieter nicht. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall sind Verzugszinsen in Höhe des von unserer Hausbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite fällig.
8. Widerrufsbelehrung
Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem schriftlichen Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
LensAvenue.com
Ralf Stummeyer
Amselweg 45
D-83607 Holzkirchen
Germany
Tel.: +49 (8024) 466 20 10 FAX: +49 (8024) 466 21 13 info@lensavenue.com
Gerichtsstand: Amtsgericht Miesbach UST.-IdNr. DE265438183
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.
9. Stornierung/Rücktritt von einem Auftrag
Im Fall eines Widerrufs bzw. einer Stornierung durch den Mieter entstehen unter folgenden Bedingungen Stornierungskosten:
Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 10 Werktagen vor dem ersten Miettag, berechnen wir die Miete für einen Tag entsprechend der Auszeichnung auf Ihrer Rechnung. Innerhalb von 3 Werktagen vor dem ersten Miettag, wird der volle Mietbetrag entsprechend der Auszeichnung auf Ihrer Rechnung fällig. Die Möglichkeit einer Stornierung erlischt, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während sich diese in seinem Besitz befinden.
Der Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransportart oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen.
Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen. Rechtswidriges Handeln Dritter im Bezug auf die Mietgegenstände ist vom Mieter unverzüglich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
Auftretende Mängel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Soweit Schadenereignisse versichert sind, reduziert sich die Verpflichtung auf Schadenersatz um die jeweilige Versicherungsleistung.
11. Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und haftet für einen ordnungsgemäßen und pfleglichen sowie schadensfreien Gebrauch der Mietgegenstände.
Die Mietgegenstände sind über eine Elektronikversicherung versichert. Auf Wunsch ist Einsicht in die Versicherungsbedingungen möglich.
Der Geltungsbereich ist weltweit. Kriesen- und Erdbebengebiete sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände nur gemäß den Versicherungsbedingungen zu verwenden. Andernfalls ist kein Versicherungsschutz gegeben und der Mieter haftet in voller Höhe.
Sofern ein Versicherungsfall eintritt und den Mieter eine Haftung trifft wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 EUR fällig.
Der Mieter ist verpflichtet, einen Schadensfall unverzüglich nach bekannt werden des Schadens dem Vermieter mitzuteilen. Die Mitteilung muss auf schriftlichem Weg erfolgen (per Brief, Telefax oder E-Mail).
Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung oder anderem rechtswidrigen Handeln Dritter in Bezug auf die Mietsachen ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die lokale Polizeibehörde zu verständigen und den Fall in einem Polizeibericht zu protokollieren.
Unsere Versicherungsbedingungen können Sie hier einsehen bzw. herunterladen
12. Haftung des Vermieters
Der Vermieter schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter.
Für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, haftet der Vermieter nicht. Ansprüche aus einer vom Vermieter gegebenen Garantie für die Beschaffenheit der Mietgegenstände bleiben hiervon unberührt.
Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Mietgegenstand an Rechtsgütern des Mieters ist ausgeschlossen.
Die Regelungen der Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Dies gilt insbesondere auch für einen Verlust oder eine Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und/oder Bildaufzeichnungsgeräten und/oder Bildweiterverarbeitungsgeräten. Wir haften nicht für Datenverlust der bei Einsatz unserer Speichermedien entsteht. Bitte sichern Sie sich durch eine Datensicherungsstrategie vor eventuellem Datenverlust ab.
13. Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr. Verbraucher können sich zur Beilegung von Streitigkeiten an die vorbenannte Online-Streitbeilegungs-Plattform wenden.
14. Schlussklausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Holzkirchen soweit der Mieter Kaufmann ist.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: 24.09.2010 |